Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten können ausschließlich von Gerichten beauftragt werden.

Sollten Sie als eine der Parteien (Kläger oder Beklagter) ein Gutachten benötigen, erstellen wir Ihnen gern ein Sachveständigengutachten.

Gerichten erstellen wir gern Gutachten zu allen Aspekten

  • der technischen Ausstattung der Drohnen,
  • der technischen Möglichkeiten und Einschränkungen ziviler unbemannter Flugsysteme,
  • der korrekten Nutzung dieser,
  • eines Hergangs einer unsachgemäßen, missbräuchlichen oder verunfallten Nutzung,
  • spezifischer Fragestellungen im Rahmen laufender Verfahren.

Wir arbeiten bundesweit und stehen mit langjähriger Erfahrung und zeitgemäßen Wissen für Gerichtsgutachten gern zur Verfügung. Unser Know-How reicht von Hobby bis zu gewerbsmäßigem Einsatz unterschiedlichster Drohnentypen.

Unser Wissen und unsere Urteilsfähigkeit basiert auch auf langjährigen operativen Einsatz der UAS für Kunden, im Kundenauftrag. So kennen wir alle notwendigen Rahmenbedingungen für einen sicheren, regelgerechten Einsatz von UAVs.

Zahlreiche Kundenprojekte zum Aufbau, zum Test und zur Validierung professioneller Flugsysteme bieten Ihnen die Gewähr, dass wir wissen worüber wir sprechen.

Viele Jahre Erfahrung in der Beratung, der Prüfung, der Risiko- und Gefahrenanalyse wie auch im operativen Geschäft qualifiziert uns, auch schwierige Sachverhalte verständlich, klar und strukturiert aufzubereiten und darzulegen.

Auch wenn es darum geht, Sachverhalte auf Basis der „neuen Drohnenverordnung“ zu beurteilen, sind wir der richtige Partner.